"Die beste Investition ist die in sich selbst,
sie bringt die höchsten Zinsen!"Benjamin Franklin

Konditionen

In der Regel sind Termine ohne lange Wartezeiten möglich.
Die Anzahl, Abstände und Länge der Termine richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf
und werden mit Ihnen persönlich abgestimmt.

Generell sind Termine auch am Abend oder samstags möglich.

Alle Termine sind für Sie fest reserviert. Ich möchte Sie daher bitten, bei eventuellen Verhinderungen den Termin möglichst 48 Stunden, mindestens jedoch 24 Stunden vorher abzusagen. Dann habe ich noch die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben. Anderenfalls muss ich Ihnen mein Honorar leider voll in Rechnung stellen.

 

Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Quartalsende.

 

Vergütung

Yoga-Einzelbegleitung  
Paket von 5 Terminen innerhalb von 3 - 4 Monaten € 280,00
(Erstkonsultation und vier Einzeltermine)  
 jede weitere Yoga-Einzelstunde von 60 min €   60,00
   
Therapeutische Leistungen  
Erstgespräch 30 min €  30,00
Termin 60 min €  90,00
Termin 90 min € 130,00
   
Hypnosetherapie  
Erstgespräch/Anamnese ca. 30 min €  30,00
Hypnosesitzung 60 min €  90,00
Hypnosesitzung 90 min € 130,00

 

Auf Nachfrage sind je nach individueller Lebenssituation (z.B. Arbeitslosigkeit)
ermäßigte Tarife möglich. Sprechen Sie mich gerne an.

 

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Meine Leistungen werden in der Regel nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder die Beihilfe erstatten entsprechend der Leistungen ihres Versicherungsvertrags ganz oder teilweise Psychotherapeutische Leistungen vom Heilpraktiker für Psychotherapie. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrem Träger.

Privatzahler können zum Teil ihre Ausgaben beim Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Bitte sprechen Sie Ihrem Steuerberater an.

 

Alle Gruppenyogakurse sind von den Krankenkassen anerkannt, eine Teilerstattung ist für jeden möglich.

 

Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht.
Zur Auskunftserteilung gegenüber Dritten benötige ich grundsätzlich Ihr schriftliches Einverständnis.